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Schulrecht

Ausbildungsbereich Schulrecht

Ausbildungsbereich Schulrecht

Die Ausbildung orientiert sich deutlich an schulrelevanten Themen. Die Fachlehrkräfte werden befähigt, ihre Tätigkeit als Lehrkraft innerhalb des rechtlichen Rahmens verantwortlich zu gestalten. Sie gewinnen Sicherheit bei der Berufsausübung und bei der Wahrung ihrer Rechte und Pflichten. Im Rahmen der Ausbildung können die Fachlehrkräfte anhand von praxisnahen Fallbeispielen und Situationen ihr schulisches Rechtshandeln entwickeln, beschreiben und begründen.
Die Themen und Inhalte werden im ersten und dritten Ausbildungshalbjahr im Rahmen eines zweistündigen Seminarunterrichts sowie in Stunden eigenverantwortlichen Lernens und Arbeitens aufgearbeitet.


Fachstandards

Die Fachlehrkräfte sind befähigt, ihre Tätigkeit als Lehrkraft innerhalb des rechtlichen Rahmens auszugestalten. Sie haben Sicherheit bei der Ausübung ihres Berufs und bei der Wahrung ihrer Rechte und Pflichten. Dadurch gewinnen sie Handlungssicherheit im schulischen Alltag, insbesondere im Umgang mit Schülern und Schülerinnen, Eltern und Vorgesetzten. Sie können anhand von praxisnahen Fallbeispielen und Situationen ihr schulisches Rechtshandeln entwickeln, beschreiben und begründen.


Module

Modul 1: Beamtenrecht

  • Gesetzliche Grundlagen des Beamten- und Schulrechts
  • Rechtsnormen und ihre Wertigkeit, Normenhierarchie
  • Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
  • Beginn und Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Status der Fachlehrkraft
  • Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis
  • Rechte und Pflichten
  • Folgen von Pflichtverletzungen
  • Vorgesetzte
  • Dienstweg
  • Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis


Modul 2: Schulrecht

  • Aufsichtsführung
  • Aufsichtspflichtverletzungen
  • Aufbau und Gliederung des Schulwesens in Baden-Württemberg
  • Schulaufsicht
  • Rechtsrahmen der Schule und innere Verfassung der Schule
  • Rechtlicher Rahmen der Leistungsfeststellung
  • Rechtliche Grundlagen für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
  • Rechte und Pflichten der Eltern
  • Jugendrecht und Jugendschutz


Modulprüfung

Die Prüfung in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und
Elternrecht (Schulrechtsprüfung) findet zu Beginn des vierten Ausbildungshalbjahrs statt. Sie soll von konkreten Erfahrungen der schulischen Praxis ausgehen und besteht aus einem Prüfungsgespräch von etwa 20 Minuten (APrOFL § 21,1).



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