Bewerbung und Zulassung
Bewerbung und Eignungsprüfung

Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und endet regelmäßig mit Ende des dritten Schuljahres. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des Vorjahres.
Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der
nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit den Unterlagen für die Teilnahme an der
Eignungsprüfung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. November unterschrieben an das zuständige
Regierungspräsidium verschickt werden, in dessen Bereich Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Die
Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden
Zulassungsunterlagen können Sie von dieser Website unter Informationen und Formulare herunterladen.
Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren
Bewerbung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung
Nach Abschluss der Online-Bewerbung ist es erforderlich, Ihre Dokumente lt. der dort bereitgestellten Checkliste per Post an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden. Ggf. benötigen Sie einen Scanner bzw. Drucker.
U. a. sind dies folgende Unterlagen:
- Förmlicher und eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag (Ausdruck der Online-Bewerbung)
- Tabellarischer Lebenslauf (zweifach) mit jeweils einem Lichtbild
- Ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild (Vorlage ist im Online-Verfahren verfügbar)
- Abschlusszeugnis der Realschule oder Zeugnis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
- Nachweis über Berufsausbildung und Berufspraxis
- Gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung (Kopie Schwerbehindertenausweis)
Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:
Zulassungsunterlagen nach bestandener Eignungsprüfung
Die Zulassungsunterlagen nach der bestandenen Eignungsprüfung stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Informationen & Formulare (externer Link)
Hinweise
Spätestens bis zum Beginn des dritten Unterrichtshalbjahres sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Ausbildungsfach Sport der Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein. Ebenso ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold zu belegen.
- Für Bewerberinnen und Bewerber ohne das Ausbildungsfach Sport ein Nachweis über eine vergleichbare praktische Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen.
- Die Rettungsfähigkeit bei Sportlern und auch die vergleichbare praktische Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen muss bis 30.06. vorliegen.
Es wird empfohlen, diese Nachweise bis zum Beginn der Ausbildung beizubringen.
Auf Anträgen zur Erteilung von Bescheinigungen (beispielsweise amtsärztliches Zeugnis, erweitertes Führungszeugnis) sowie
auf nachzureichenden Bewerbungsunterlagen ist zu vermerken: Ausbildung für die Laufbahn der Fachlehrkraft für
musisch-technische Fächer.
Die zuvor genannten Nachweise müssen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien
eingereicht werden (vergleiche Ausdruck der Online-Bewerbung).
Die Bewerbung muss an folgende Adresse gesendet werden:
Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
Vorbereitungsdienst, Referat 73.1
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart