In der Regel werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Als Beamtin bzw. Beamter im Vorbereitungsdienst
erhalten Sie als angehende Lehrkraft während Ihrer dreijährigen Ausbildung Anwärterbezüge (A 10) vom Land
Baden‑Württemberg. Zusätzlich wird ein Familienzuschlag in Abhängigkeit vom Familienstand und der Zahl der Kinder
gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten (externer Link):
Anwärterbezüge LBV BW:
https://lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge
Familienzuschlag LBV BW:
https://lbv.landbw.de/-/familienzuschlag-2018