Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
- Sie benötigen für die Teilnahme an der Ausbildung u.a.mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss.
- eine mindestens einjährige Berufs- oder Betriebspraxis
Nach Bestehen der Eignungsprüfung beginnt die Ausbildung jeweils im September (nach den Sommerferien eines jeden Jahres) und endet vor den Sommerferien nach drei Jahren.
Ausbildungsfächer sind:
1. Alltagskultur und Gesundheit
2. Bildende Kunst
3. Musik
4. Sport
5. Technik
Die Ausbildung umfasst Theorie, Praxis und Didaktik von zwei Ausbildungsfächern, Pädagogik und Pädagogische Psychologie, Medienbildung / Grundlagen Informatik, Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht, Berufs- und Studienorientierung mit Grundlagen der Wirtschaftslehre, Themenfeld „Kooperation und Inklusion" sowie ergänzende Veranstaltungen.
Hinweis:
„Alltagskultur und Gesundheit“ ersetzt das bisherige Fach „Hauswirtschaft/Textiles Werken“
Die Ausbildungsfächer können wie folgt kombiniert werden:
Sport – Alltagskultur und Gesundheit
Sport – Bildende Kunst
Sport – Technik
Bildende Kunst – Technik
Musik – Alltagskultur und Gesundheit
Musik – Sport
Musik – Technik
Die Fächerkombinationen sind für jedes Pädagogische Fachseminar festgelegt. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Fachseminars.
Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren:
https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/VD_Online_Bewerbungsverfahren
Vor der Online-Bewerbung bitten wir Sie, sich über die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zu informieren. Alle für eine Bewerbung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten Sie hier:
Fragen hierzu werden von den Ansprechpartnern in den Regierungspräsidien beantwortet:
Die Servicehotline erreichen Sie unter folgender Nummer zu den angegebenen Sprechzeiten:
Servicenummer: 0711 904-17352.
Erreichbar ist sie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie von 14:00 bis 15:00 Uhr
Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium eingereicht werden, in dessen Bereich Sie Ihre Ausbildung absolvieren möchten.
Für das SAF Kirchheim:
Schule und Bildung
Vorbereitungsdienst
Referat 73.1
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
oder
Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
Vorbereitungsdienst
Referat 73.1
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Bewerbungsschluss ist immer der 1.November des Vorjahres, d. h. für den Beginn der Ausbildung im September eines jeden Jahres ist der 01.11. des Vorjahres der Schlusstermin.
Soweit die Prüfungsleistungen in der Zulassungs- und Eignungsprüfung nicht bestanden sind, können sie einmal im Rahmen des nächsten Zulassungsverfahrens wiederholt werden. Hierfür ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Nein, eine einmal gewählte Fächerkombination muss bei einer erneuten Bewerbung in der Regel beibehalten werden.
Hier sind Tätigkeiten nachzuweisen, die nicht im Rahmen und als Teil einer Ausbildung, abgeleistet wurden, sondern sich im Regelfall an diese Ausbildung angeschlossen haben. Sie müssen dem angestrebten Lehramt dienlich sein. Dies kann bei einer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen der Fall sein, ebenso bei Tätigkeiten, die mit dem angestrebten Ausbildungsfächern inhaltlich in sinnvoller Verbindung stehen. Zum Beispiel erfüllt das Anerkennungsjahr bei Erzieherinnen und Erziehern diese Bedingung nicht, da es Teil der Ausbildung ist.