Bewerbung und Zulassung 

Bewerbung und Eignungsprüfung

Fachlehreranwärter mit Abschlusszeugnis

Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und endet regelmäßig mit Ende des dritten Schuljahres. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des Vorjahres.

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit den Unterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. November unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium verschickt werden, in dessen Bereich Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden Zulassungsunterlagen können Sie von dieser Website unter Informationen und Formulare herunterladen.

Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren




Bewerbung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung

Nach Abschluss der Online-Bewerbung ist es erforderlich, Ihre Dokumente lt. der dort bereitgestellten Checkliste per Post an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden. Ggf. benötigen Sie einen Scanner bzw. Drucker.

U. a. sind dies folgende Unterlagen:

  • Förmlicher und eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag (Ausdruck der Online-Bewerbung)
  • Tabellarischer Lebenslauf (zweifach) mit jeweils einem Lichtbild
  • Ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild (Vorlage ist im Online-Verfahren verfügbar)
  • Abschlusszeugnis der Realschule oder Zeugnis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
  • Nachweis über Berufsausbildung und Berufspraxis
  • Gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung (Kopie Schwerbehindertenausweis)

Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:

Kontakt und Ansprechpartner


Zulassungsunterlagen nach bestandener Eignungsprüfung

Die Zulassungsunterlagen nach der bestandenen Eignungsprüfung stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:

Informationen & Formulare (externer Link)


Hinweise (Fristen und Anforderungen)

Bis spätestens zum Beginn des 3. Unterrichtshalbjahres müssen folgende Nachweise vorliegen (spätestens bis zum 30. Juni):

1. Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Ausbildungsfach Sport:

- Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein

- Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht (DRSA Silber oder Gold)

2. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne das Ausbildungsfach Sport:

- Nachweis einer vergleichbaren praktischen Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen


Wichtig: Es wird empfohlen, alle Nachweise bereits zum Beginn der Ausbildung einzureichen.


Hinweis zu den Unterlagen:


Auf allen Anträgen (z. B. amtsärztliches Zeugnis, erweitertes Führungszeugnis) sowie auf nachzureichenden Bewerbungsunterlagen muss der Vermerk stehen:
 „Ausbildung für die Laufbahn der Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer“. Alle Nachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen (siehe Ausdruck der Online-Bewerbung).



Die Bewerbung muss an folgende Adresse gesendet werden:

Regierungspräsidium Stuttgart

Schule und Bildung

Vorbereitungsdienst, Referat 73.1

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart