Bewerbung und Zulassung
Bewerbung und Eignungsprüfung

Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und endet regelmäßig mit Ende des dritten Schuljahres. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des Vorjahres.
Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der
nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit den Unterlagen für die Teilnahme an der
Eignungsprüfung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. November unterschrieben an das zuständige
Regierungspräsidium verschickt werden, in dessen Bereich Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Die
Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden
Zulassungsunterlagen können Sie von dieser Website unter Informationen und Formulare herunterladen.
Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren
Bewerbung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung
Nach Abschluss der Online-Bewerbung ist es erforderlich, Ihre Dokumente lt. der dort bereitgestellten Checkliste per Post an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden. Ggf. benötigen Sie einen Scanner bzw. Drucker.
U. a. sind dies folgende Unterlagen:
- Förmlicher und eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag (Ausdruck der Online-Bewerbung)
- Tabellarischer Lebenslauf (zweifach) mit jeweils einem Lichtbild
- Ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild (Vorlage ist im Online-Verfahren verfügbar)
- Abschlusszeugnis der Realschule oder Zeugnis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
- Nachweis über Berufsausbildung und Berufspraxis
- Gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung (Kopie Schwerbehindertenausweis)
Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:
Zulassungsunterlagen nach bestandener Eignungsprüfung
Die Zulassungsunterlagen nach der bestandenen Eignungsprüfung stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Informationen & Formulare (externer Link)
Hinweise (Fristen und Anforderungen)
Bis spätestens zum Beginn des 3. Unterrichtshalbjahres müssen folgende Nachweise vorliegen (spätestens bis zum 30.
Juni):
1. Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Ausbildungsfach Sport:
- Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein
- Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht (DRSA Silber oder Gold)
2. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne das Ausbildungsfach Sport:
- Nachweis einer vergleichbaren praktischen Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen
Wichtig: Es wird empfohlen, alle Nachweise bereits zum Beginn der Ausbildung einzureichen.
Hinweis zu den Unterlagen:
Auf allen Anträgen (z. B. amtsärztliches Zeugnis, erweitertes Führungszeugnis) sowie auf nachzureichenden
Bewerbungsunterlagen muss der Vermerk stehen:
„Ausbildung für die Laufbahn der Fachlehrkraft für musisch-technische
Fächer“. Alle Nachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beim zuständigen Regierungspräsidium
einzureichen (siehe Ausdruck der Online-Bewerbung).
Die Bewerbung muss an folgende Adresse gesendet werden:
Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
Vorbereitungsdienst, Referat 73.1
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart